Beschwerdemanagement

Beschwerdestelle der Bank

Unser Ziel ist es, dass Sie in unserem Hause eine qualitativ hochwertige Betreuung erfahren. Aus diesem Grund ist es uns wichtig, dass Sie eine umfassende und kompetente Serviceleistung erhalten und mit dieser zufrieden sind. Sollte dies einmal nicht der Fall sein und Sie einen Anlass zur Beschwerde haben, zögern Sie bitte nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Nur so können wir uns qualitativ verbessern, interne Prozesse optimieren und Ihre Zufriedenheit steigern. Die Bearbeitung und Klärung bleibt für Sie selbstverständlich kostenfrei.

Sie können sich mit Ihrer Beschwerde formlos über verschiedene Wege an uns wenden:

- persönlich oder per E-Mail an kundenbetreuung@bankhaus-werhahn.de

- per Telefon unter der Nummer +49 2131-29855-0

- per Brief an folgende Adresse:
  Bankhaus Werhahn GmbH
  Geschäftsleitung Markt
  Marcus Ebert
  Königstraße 1
  41460 Neuss

Das tun wir für Sie

Wir nehmen Ihre Beschwerde ernst! Nach einer fundierten Recherche unter Einbeziehung aller beteiligten Personen versuchen wir, eine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung zu finden.

Für die Bearbeitungsdauer hat unser Haus einen Servicestandard von ca. 5 Arbeitstagen vorgesehen. Sollten wir etwas mehr Zeit für die Antwort aufgrund umfassender Prüfungsschritte benötigen, geben wir Ihnen eine Zwischeninformation.

So antworten wir Ihnen

Sobald die Recherche abgeschlossen ist, werden Sie mittels Antwortschreiben darüber informiert. Soweit es uns möglich ist, erläutern wir Ihnen gerne, welche Lösung wir Ihnen unter Berücksichtigung regulatorischer und geschäftspolitischer Vorgaben vorschlagen können. Gerne besprechen wir das Ergebnis auch persönlich mit Ihnen.

Manchmal braucht es einen Dritten

Die Bank nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren der privaten Bankengruppe teil. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung

(1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,

(2) der §§ 491 bis 508, 511 und 655a bis 655d des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Artikel 247a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch,

(3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in

a. den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs,

b. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und

c. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22), die durch die Verordnung (EU) Nr. 248/2014 (ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 1) geändert worden ist,

d. der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 1),

(4) der Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, soweit sie Pflichten von E-Geld-Emittenten oder Zahlungsdienstleistern gegenüber ihren Kunden begründen,

(5) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln,

(6) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder

(7) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanzdienstleistungen nach § 1 Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz beaufsichtigten Unternehmen

kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt, E-Mail: schlichtung@bundesbank.de. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de.

Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten.

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit.

Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen.

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