Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 fordert von kontoführenden Zahlungsdienstleistern seit dem 14. September 2019 eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) für Drittkartenemittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister nach PSD2 auf online zugängliche Zahlungskonten.
Die Umsetzung bei unserem Institut erfolgte auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation über unseren technischen Dienstleister Atruvia AG. Seit dem 14. Juni 2019 ist eine produktive Nutzung der Schnittstelle im Echtbetrieb möglich.
Weitere technische Details und Informationen zum Zugang zur Schnittstelle stehen über unseren Dienstleister Atruvia AG zur Verfügung. Bitte nutzen Sie den nachfolgenden Link.