Veröffentlichung gem. Richtlinie 2014/65/EU:

Gemäß Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) sind Wertpapierfirmen, die Kundenaufträge ausführen, dazu verpflichtet, einmal jährlich für jede Kategorie von Finanzinstrumenten Informationen über die erreichte Ausführungsqualität für die Handelsplätze zusammenzufassen und zu veröffentlichen, auf denen sie Kundenaufträge im Vorjahr ausgeführt haben.